Kostenübernahme

Die Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung ist unterschiedlich und hängt davon ab, wie Sie versichert sind.

·        Gesetzliche Krankenkassen

·        Private Krankenkassen

·        Selbstzahler

Unter den einzelnen Menüpunkten erhalten Sie weitere Informationen zur Kostenübernahme.

Gesetzliche Krankenkassen

Da ich über die Kassenzulassung für Verhaltenstherapie verfüge, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten für eine Einzel-Psychotherapie. Die Paar- und Familientherapie sind keine kassenärztlichen Leistungen und müssen selbst finanziert werden, ebenso die Einzel-, Paar- und Familienberatung (s. Selbstzahler).

Eine durch die Krankenkasse finanzierte Psychotherapie umfasst 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie) oder mind. 45 Sitzungen (Langzeittherapie). Bei Bedarf kann eine Verlängerung der Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden.

Sie benötigen keine Überweisung vom Hausarzt. Ihre Versichertenkarte bringen Sie bitte zum ersten Termin mit.

Private Krankenkassen

Die Privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Therapiekosten, abhängig vom jeweiligen Kostenträger und den zugrundeliegenden Vertragsvereinbarungen. Die Anzahl der finanzierten Sitzungen ist unterschiedlich, daher sollten Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über die Regelungen und Formalitäten bei Inanspruchnahme von Psychotherapie informieren.

Für die Beihilfe muss mit Therapiebeginn ein Therapieantrag durch die Psychotherapeutin gestellt werden, der an einen Gutachter weitergeleitet und befürwortet werden muss.

Selbstzahler

Sie haben die Möglichkeit, die Therapie oder Beratung selbst zu zahlen. Das Stundenhonorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und kann gerne vorab telefonisch oder per E-Mail bzw. zu Therapiebeginn erfragt werden.